Das Bundeskinderschutzgesetz regelt den umfassenden aktiven Kinderschutz in Deutschland. Es basiert auf den beiden Säulen Prävention und Intervention.
Sexuelle Gewalt ist gesellschaftliche Realität. Missbrauch kann vor allem dort stattfinden, wo das Problembewusstsein fehlt, wo weggeschaut und geschwiegen wird. Diese Handreichung soll zur Vorbeugung gegen sexualisierte Gewalt dienen. Mit ihr zeigen wir auf, welche Schritte wir zur Prävention unternehmen und machen deutlich, dass wir auf Verdachtsfälle reagieren. Diesem Konzept liegen die Anforderungen zugrunde, die sich aus dem Landeskinderschutzgesetz NRW ergeben sowie den inhaltlichen Anforderungen der LKD NRW als dem Fach- und Dachverband der Jugendkunstschulen in NRW zur Entwicklung von Schutzkonzepten. Die inhaltliche Ausgestaltung dieses Konzepts orientiert sich an den Empfehlungen der Unabhängig Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) für die Entwicklung von Schutzkonzepten.

Die Jugendkunstschule Vlotho bietet ein breit gefächertes Angebot von Kursen, Workshops, Schul- und Ferienprojekten, die für Kinder, Jugendliche  und junge Erwachsene verschiedener Altersgruppen geeignet sind. Angeboten werden Kurse in den Bereichen Musik, Kunst/Kreatives und Theater/Tanz. Im musikalischen Bereich werden interessierte Kinder im Einzel- oder Gruppenunterricht unterrichtet. Künstlerisch-kreative Kurse finden ausschließlich im Gruppenunterricht statt. Die Theatergruppe findet ebenso in einer Gruppenstärke bis zu 10 Kindern statt.

So vielfältig das Aufgabenfeld der  Jugendkunstschule ist, so vielfältig sind auch ihre Akteur*innen. Für und in der Jugendkunstschule engagieren sich folgende Personen (gruppen):

Vorstand Jugendkunstschule Vlotho e.V.: Hannelore Brünken-Busche (1. Vorstand), Anja Plöger (2. Vorstand), Ulrike Kruse (Schriftführerin)

Geschäftsführung: Anja Plöger (Dozentin Kunst- und Kreativkurse)

Mitarbeitende: Ulrike Kruse (Verwaltung), Hannelore Brünken-Busche (Dozentin Kunst- und Kreativkurse)

Dozent*innen/Honorarkräfte: Alex Krüger, Annegret Jesse, Carmen Reinking, Christine Kettner-Rosenbecker, Eva Brakhage, Gyna Jakobs, Ildar Akhmetsafin, Irina Kröker, Jule Busse, Koh Yong Bade, Marina Romanov, Nicoletta Klocke, Stefan Korte, Tatjana Kornelsen

An diese Akteur*Innen richtet sich das Schutzkonzept und die darin formulierten Anforderungen und Erwartungen.

Grundsätzliche Gedanken: 

Wenn Menschen miteinander in Beziehung treten, kommt dem Thema Nähe und Distanz eine bedeutende Rolle zu. Die Leitung und der Vorstand der Jugendkunstschule Vlotho e.V. setzt voraus, dass alle Lehrkräfte Ihrer Schule sich jederzeit - im Unterricht und bei Aktivitäten außerhalb des Unterrichts - ihrer Rolle bewusst sind. Sie haben für Ihre Schüler*innen Vorbildfunktion. Pädagogisch unangemessene Grenzverletzungen können unabsichtlich verübt werden und/oder aus fachlichen beziehungsweise persönlichen Unachtsamkeiten resultieren. Sie beruhen nicht nur auf objektiven Kriterien, sondern ebenso auf der subjektiven Wahrnehmung. Zufällige und unbeabsichtigte Grenzverletzungen lassen sich im schulischen Alltag nicht immer vollkommen ausschließen. Ziel ist es daher, bereits für Grenzverletzungen achtsam zu sein, diese anzusprechen und sie im besten Fall zu vermeiden. Dieses Schutzkonzept legt nicht nur den Fokus auf Formen von sexualisierter Gewalt, vielmehr soll jede Form von Gewalt, insbesondere alle Formen von Kindeswohlgefährdung bemerkt und vermieden werden.
Übergriffe unterscheiden sich von Grenzverletzungen dadurch, dass sie nicht zufällig oder aus Versehen passieren und nicht das Resultat einer fachlichen und/oder persönlichen Unzulänglichkeit sind. Sie geschehen bewusst und absichtlich. Kennzeichnend ist das Hinwegsetzen über Gesetze, gesellschaftliche und kulturelle Normen, Regelungen der Schule und den Widerstand der Betroffenen. Sie sind Ausdruck einer respektlosen und grenzüberschreitenden Haltung den Schüler*innen gegenüber.


Das Spektrum sexueller Belästigung und Gewalt umfasst:

• Anzügliche Äußerungen und sexuell herabwürdigenden Sprachgebrauch
• Abfällige, sexistische Kommentare zu äußeren Erscheinung, Person, Verhalten und Intimleben
• Verbales, schriftliches oder bildliches Präsentieren obszöner, pornographischer und sexuell herabwürdigender Inhalte und Darstellungen
• Unerwünschte, intime Berührungen
• Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
• Unerwünschte und unangemessene Annäherungsversuche über E-Mails, SMS, soziale Netzwerke etc.


Prävention:

Die Jugendkunstschule möchte zu einem Umfeld beitragen, in dem sich Kinder und Jugendliche wohl und sicher fühlen. Die Ziele dieses Schutzkonzepts lauten daher:

  • Sensibilisierung und Information der Mitarbeitenden und Akteur*innen über grundsätzliche Fragestellungen zum Thema Prävention und Gewalt, sowie die getroffenen Schutzmaßnahmen.
  • Definition von allgemein geltenden Schutzmaßnahmen für die Aktivitäten und Angebote der Jugendkunstschule.
  • Definition einer Haltung gegen Gewalt.

Alle Lehrkräfte der Jugendkunstschule Vlotho e.V. müssen vor Aufnahme ihrer Unterrichtstätigkeit ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen und werden mit unserem Schutzkonzept vertraut gemacht.

Gleichwohl nutzt die Jugendkunstschule Vlotho e.V. bauliche Maßnahmen in ihren Räumlichkeiten in der Kulturfabrik Vlotho. Die Türen der Unterrichtsräume werden oder sind bereits mit Lichtausschnitten ausgestattet. Diese dienen u.a. der Offenheit und Transparenz des Unterrichts.

Es werden regelmäßig Präventionsschulungen mit allen Mitarbeitenden und Akteur*innen verpflichtend durchgeführt.

Es werden regelmäßig anonyme Risiko- und Potenzialanalysen mit Dozent*innen, Eltern und Schülern durchgeführt und ausgewertet um Gefährdungspotentiale zu erkennen.

Die Leitung der Jugendkunstschule Vlotho thematisiert und reflektiert in Vorstellungsgesprächen mit Bewerber*innen den professionellen Umgang mit Nähe und Distanz und die Vereinbarungen des Verhaltenskodexes.

Die Jugendkunstschule Vlotho bietet den Akteur*innen die Möglichkeit eines regelmäßigen Austauschs, bei dem Fragen zum Umgang mit den Schüler*innen besprochen wird und Möglichkeit für Selbstreflexion gegeben wird.


Selbstreflexion (Aufgabe der Lehrkräfte neben der Vermittlung von künstlerischer, musikalischer und instrumentaler Inhalte): 
• Welche Verhaltensweisen können als Grenzverletzung empfunden und/oder missverstanden werden?
• Wo beginnen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt? Wie viel Nähe und Verbindlichkeit ist pädagogisch förderlich und sinnvoll?
• Wie kann ich als Lehrkraft zu einem gesunden, respektvollen, offenen und sicheren Unterrichtsklima gegenüber Schüler*innen, Eltern und Kolleg*innen beitragen?
• Welche Situationen innerhalb unserer Lehrtätigkeit könnten Anlass für eine Gefährdung sein und mit welchen Fragen müssen wir uns auseinandersetzen?
• Was gehört zu meiner Rolle? Ich bin nicht Freund*in, Elternteil, Therapeut*in oder Partner*in.
• Was bedeutet das konkret für die Nähe und für die Distanz zu meinen Schüler*innen? Pflege ich eine ausreichende professionelle Distanz zu diesen?

• Häufig gibt es in unserem Beruf Nahtstellen beziehungsweise fließende Übergänge zwischen den verschiedenen Lebensbereichen. Wie trenne ich Beruf und Privatleben?
• Als Lehrkraft erwarte ich Respekt von meinen Schüler*innen. Verhalte auch ich mich ihnen gegenüber respektvoll?
• Wie und wo setze ich als Lehrkraft die Grenzen, wenn ein Kind oder Jugendlicher Körperkontakt oder über den Unterricht hinausgehenden persönlichen Kontakt sucht?
• Reflektiere ich mein eigenes Verhalten in Bezug auf Nähe und Distanz zu meinen Schüler*innen ausreichend?
• In welchen Situationen sollte ich mich als Lehrkraft besonders achtsam verhalten?
• Wie verhalte ich mich, um meine Schüler*innen leistungsgerecht zu fördern, ohne das Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen? (z.B. Einsatz im Ensemble, wer darf wo mitspielen? Wer darf 1. Stimme spielen? ... )
• Wie kommuniziere ich in sozialen Netzwerken? Wie präsentiere ich mich dort? Wie viel Privates darf dort stattfinden (Posten von privaten Fotos, Berichte über private Aktivitäten ... )?

Selbstverständnis aller Mitarbeiter*innen der Jugendkunstschule Vlotho e.V.:
Im gemeinsamen pädagogischen und künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen. Das Verhältnis von Lehrenden und Lernenden an einer Schule hat eine besondere Qualität. Gerade im Einzelunterricht und in kleinen Gruppen arbeiten Theater-, Kunst-, Musikpädagog*innen und Schüler*innen sehr unmittelbar, nah und intensiv miteinander. Dabei spielen überaus persönliche Aspekte wie emotionaler Ausdruck, Ausstrahlung und Körperbezogenheit in Spiel- und Gesangstechnik, Auftreten und Bühnenpräsenz eine große Rolle. Aus diesem Grunde müssen wir hinsichtlich auf das sehr individuelle Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Die formulierten Vereinbarungen bieten beiden Seiten Schutz: Schüler*innen vor Grenzüberschreitung und sexueller Gewalt, Lehrkräften vor unbegründetem Verdacht.

Aus diesem Grunde ist uns wichtig:
• Die Jugendkunstschule ist für uns ein Ort, an dem Menschen unterstützt, gefördert und in der Entfaltung ihrer Potenziale bestärkt und nicht verunsichert, beschämt oder klein gemacht werden.
• Wir sind uns unserer Rolle und Vorbildfunktion in den verschiedenen Situationen bewusst: als Lehrkraft im Unterricht, als Aufsichtsperson bei Veranstaltungen, bei privaten Kontakten mit Schüler*innen und deren Eltern. Auch als Lehrkraft dürfen wir Grenzen setzen und entscheiden, wie nah wir den Kontakt zu unseren Schüler*innen und deren Eltern zulassen wollen.
• Unser Handeln ist geleitet durch einen achtsamen Umgang miteinander sowie einen offenen und aufmerksamen Blick für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen
• Wir verhalten uns kultursensibel und begegnen mit Respekt den Werten und Gepflogenheiten anderer Kulturkreise.
• Unsere Sprache ist respektvoll und der Rolle des Lehrenden und der Unterrichtssituation angemessen.
• Auch unsere Kleidung entspricht unserer Rolle des Lehrenden.
• Berührungen können im Unterricht hilfreich sein, um körperliche Aspekte wie z.B. Haltung und Atmung des Musizierens zu vermitteln oder zu verdeutlichen. Der didaktische Nutzen solcher Berührungen muss für unsere Schüler*innen stets eindeutig erkennbar sein und oder entsprechend erläutert werden.
• Im Falle von notwendig erscheinenden Berührungen müssen wir vorab das Einverständnis der Schüler*innen sicherstellen und auf kleinste Anzeichen von Widerstand reagieren. Diese von den Kindern und Jugendlichen gesetzten Grenzen sind von uns zu respektieren. Es ist dann unsere Aufgabe, andere Möglichkeiten zur Vermittlung der Unterrichtsinhalte zu finden.

Sensibilisierung der Lehrkräfte in Bezug auf das Verhalten der Schüler*innen untereinander:
Immer wieder kann man beobachten, dass Schüler*innen sich auch Gleichaltrigen gegenüber respektlos verhalten, andere ausschließen oder ignorieren, schlecht übereinander reden. Gerade durch das Nutzen vielfältiger sozialer Netzwerke werden persönliche Informationen häufig unbedacht weitergegeben, es entstehen Gerüchte, die auch Mobbing zur Folge haben. Deshalb sind wir sensibel für das Verhalten unserer Schüler*innen untereinander, um für gemeinsames Arbeiten gute Grundvoraussetzungen und Vertrauen zu schaffen.
• Gehen die Schüler*innen respektvoll miteinander um? Im Verhalten untereinander; in direkter Kommunikation und sozialen Netzwerken?
• Mobbing innerhalb der Schülerschaft darf nicht geduldet werden.
• Der Umgang mit Daten, Foto- und Filmaufnahmen muss datenschutzkonform gehandhabt werden, Veröffentlichungen bedürfen stets der Zustimmung der Betroffenen.

Bei Fehlverhalten ist die Lehrkraft angehalten einzuschreiten und dieses zu unterbinden. Nach angemessener Entschuldigung sollte gemeinsam mit den betroffenen Schüler*innen nach geeigneten Formen in Umgang und Kommunikation gesucht werden. Fehlverhalten von Schüler*innen kann zum Ausschluss aus Ensembles oder der Jugendkunstschule führen.

Intervention:
Alle Mitarbeiter*innen der Jugendkunstschule Vlotho sind verpflichtet, auf grenzverletzendes, distanzloses und sexualisiertes Verhalten von Kolleg*innen gegenüber Schüler*innen, aber auch der Schüler*innen untereinander zu reagieren. Alle Mitarbeiter*innen haben die Aufgabe, jedem Verdacht und unangemessenem Verhalten nachzugehen. Dafür benötigen wir einen professionellen Umgang mit Verdachtsfällen und praktikable Handlungsrichtlinien. Handlungsweisend ist immer das Kindeswohl. In Fällen, in denen Lehrkräfte beschuldigt werden, ist es Aufgabe der Schulleitung entsprechend dieser Richtlinien durch Aufklärung und klare Positionierung zu intervenieren. Im Falle einer ungerechtfertigten Beschuldigung ist es ebenfalls Aufgabe der Schulleitung, die Lehrkraft ohne Einschränkungen zu rehabilitieren.

Wie reagiere ich als Mitarbeiter*in, Schüler*in und Eltern, wenn ich einen Verdacht einer Grenzverletzung habe?
- Direkte Ansprechpersonen für das Thema ist das Leitungsteam der Jugendkunstschule e.V.  Diese kümmern sich innovativ um Präventionsmaßnahmen und sind Ansprechpartner für Mitarbeiter*innen, Schüler*innen und Eltern

Fazit:
Die Jugendkunstschule Vlotho -„ein geschützter Ort für Kinder und Jugendliche" will sicherstellen, dass die Schule stets ein Ort ist, in dem Kinder und Jugendliche vor Übergriffen durch psychische, körperliche und verbaler Gewalt geschützt sind. Unsere Handreichung soll allen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften Handlungssicherheit in ihrem beruflichen Umfeld vermitteln.

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